Nützliche Informationen
Versicherungen
Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten spezifische Polizzen für Oldtimer an. Die Bedingungen, eine derartige Polizze abschließen zu können, sind von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. In Anbetracht, dass diese Fahrzeuge nur wenige Kilometer im Jahr zurücklegen, betragen die Prämien allgemein zwischen 100,00 und 200,00 Euro pro Jahr. Mit diesen Polizzen gibt es keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung der Fahrzeuge: sie können jederzeit überallhin (auch Ausland) fahren.
ACHTUNG:
Es gibt auch noch billigere Polizzen. Dazu raten wir dringend nachzufragen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, ob der Versicherungsschutz immer wirksam ist oder nur in Zusammenhang von Veranstaltungen.
Es gibt auch so genannte Sammelpolizzen, d.h. mit einer Polizze können mehrere Fahrzeuge versichert werden. Normalerweise aber darf immer nur ein Fahrzeug zirkulieren. Andere Gesellschaften bieten für jedes Fahrzeug einzelne Polizzen an. Die Fahrzeuge sind hier voneinander unabhängig und können auch gleichzeitig zirkulieren.
Die meisten Gesellschaften beschränken die Anzahl der möglichen Fahrer auf zwei Personen. Andere berücksichtigen auch das Alter der Fahrer, so ist z.B. für Fahrer unter einem bestimmten Alter (unter 21 bzw. 25 Jahren), ein Aufschlag zu bezahlen. Es gibt aber auch Gesellschaften die hier nur den Besitz eines gültigen Führerscheines verlangen.
Fast alle Gesellschaften setzen voraus, dass die betreffenden Fahrzeuge als Oldtimer eingetragen werden. Dies erfolgt durch Eintragung in den Registern des A.S.I. (Automotoclub Storico Italiano - Turin) oder auch in die historischen Registern Fiat, Lancia oder Alfa Romeo. Für Motorräder gilt auch die Eintragung in den Registern des F.M.I. (Federazione Motociclisti Italiana). Anerkannt wird auch in einigen Fällen die Eintragung in den Registern des A.A.V.S (Associazione Amatori Veicoli Storici - Triest) oder auch andere Register.
Es gibt aber auch durchaus Gesellschaften die diese Eintragung nicht verlangen. Ausreichend ist lediglich die Angehörigkeit an einen rechtmäßig gegründeten Klub. Oft aber gibt es auch Beschränkungen bezüglich des Motors, der einen Hubraum von mindestens 1.000 Kubikzentimetern haben muss.
Was die Versicherungsdeckung betrifft, bezieht sich diese allgemein nur auf die Haftpflicht. Andere Risiken (Abschleppdienst und Rechtsschutz) können inbegriffen sein oder müssen separat eingefügt werden.
Beschränkungen kann es durchaus bezüglich der Bestimmung des Fahrzeuges (Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Camper, usw.) geben.
Wir informieren unsere Mitglieder in dieser Hinsicht und raten ihnen dann die für sie günstigste Möglichkeit, ihren Oldtimer zu versichern.