Nützliche Informationen
Licht am Tag
Die Notverordnung vom 27. Juni 2003, Nr. 151 "Änderungen und Ergänzungen der Straßenverkehrsordnung", verordnet: "Außerhalb den Wohnzentren, ist während der Fahrt mit Motorfahrzeugen, die Benützung von Standlichter, der Abblendscheinwerfer und soweit vorgeschrieben der Beleuchtung der Kenntafel und der Positionslichter vorgeschrieben.".
Bei der Umwandlung wurde mit Gesetz 1. August 2003, Nr. 214, "Umwandlung in Gesetz, mit Änderungen, der Notverordnung 27. Juni 2003, Nr. 151, das Änderungen und Ergänzungen der Straßenverkehrsordnung beinhaltet.", der Satz "mit Ausnahme der in den Registern des ASI, Storico Lancia, Italiano Fiat, Italiano Alfa Romeo, Storico FMI eingetragenen Fahrzeuge." (Siehe Seite 6, roter Text) hinzugefügt, was zur Folge hat, dass diese in den genannten Registern eingetragenen Fahrzeuge unter tags auch außerhalb der Wohnzonen, nicht mit Licht fahren müssen.
Achtung: Auf Schnellstraßen (z.B. MEBO) und Autobahnen bleibt die Pflicht, mit Licht zu fahren, weiterhin bestehen.
Der obige Link öffnet den zwischen Notverordnung und Umwandlungsgesetz koordinierten Text.
Wir raten den betreffenden Teil des Gesetzes auszudrucken und den Fahrzeugpapieren beizulegen.