Nützliche Informationen
Wiederzulassung von Fahrzeugen
In Vergangenheit abgemeldete Fahrzeuge können in der Regel wieder zugelassen werden. Es gibt mehrere Aspekte, die wir hier kurz ansprechen möchten.
Ein Fahrzeug wurde von Amtswegen gelöscht (nach mangelnder Einzahlung der Besitzsteuer). Dies betrifft meist Fahrzeuge für die mindestens 5 Jahre vor Einführung der Besitzsteuer (1983) keine Verkehrssteuer eingezahlt wurde.
Für die Wiederzulassung sind folgende Dokumente erforderlich:
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Besitznachweis (Verkaufserklärung des zuletzt im P.R.A. eingetragenen Besitzers oder dessen Erben). Auch andere rechtlich anerkannte Dokumente (Amtlich anerkannte Versteigerung, Zuweisung des Fundamtes, u.a.) sind zugelassen.
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Kenntafel und Fahrzeugdokumente. Sollten diese fehlen, dann bedarf es einer Verlustanzeige. Wenn die Kenntafel nicht mehr vorhanden ist, ist es zumindest notwendig zu wissen welche Kenntafel das Fahrzeug hatte.
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Auszug aus dem Öffentlichen Automobilregister (Estratto cronologico del P.R.A.)
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"Certificato sostitutivo delle caratteristiche tecniche". Dieses wird vom A.S.I. ausgestellt und kostet 106,00 Euro.
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Dazu sind 6 Fotos notwendig.
1) 3/4-Ansicht vorne/links, 2) Motor von der rechten Seite, 3) Motor von der linken Seite, 4) Prägung der Motornummer, 5) Prägung der Fahrgestellnummer und 6) Typenschild. Achtung: alle Bilder müssen im Format 10x15 sein und auf normalem Fotopapier (belichtetes Papier) hergestellt sein. Computerausdrucke, auch auf Fotopapier, sind nicht zugelassen.
Mit diesen Unterlagen kann eine Wiederzulassung mit der alten Kenntafel und dem Fahrzeugbüchlein (sofern noch vorhanden) erwirkt werden. Dazu muss aber die Besitzsteuer der letzten 3 Jahre mit einer 50%-iger Erhöhung eingezahlt werden. Andernfalls bekommt das Fahrzeug eine neue Kenntafel.
Die Abmeldung eines Fahrzeuges kann auch "wegen Stilllegung" erfolgt sein. In diesem Fall muss eine Wiederzulassung, wie oben beschrieben, durchgeführt werden. Allerdings wurden die Kenntafel und die Dokumente bei der Abmeldung abgegeben und existieren deshalb nicht mehr. In diesem Fall bekommt das Fahrzeug eine neue Kenntafel und neue Dokumente.
Probleme kann es geben, wenn das Fahrzeug "wegen Verschrottung" abgemeldet wurde. Auch wenn es in der Tat nicht verschrottet wurde, will man in Südtirol von diesen Fahrzeugen nichts mehr wissen. Eine glaubhafte Begründung dafür ist uns nicht bekannt. In anderen Provinzen ist man da weniger bürokratisch.